AGB  – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen  
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und creainni – created by Ingrid Niffeler (nachfolgend “creainni” genannt). Sie sind integrierter Bestandteil des Auftrages. Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.  

Leistungen durch creainni  
creainni erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:
– Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung 
– Konzeption und Entwurf  
– Detailgestaltung und Ausführung 
– Realisation 

Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis  
creainni verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Zudem verpflichtet sich creainni anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.  

Urheberrecht  
Die Urheberrechte an allen von creainni bzw. den Urhebern geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich creainni. creainni kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetztes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von creainni nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken – insbesondere an der Gestaltung oder an Details – vorzunehmen. creainni ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.  

Nutzungsumfang  
Der Umfang der erlaubten Nutzung der von creainni geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des vom Auftraggeber erteilten Auftrages. Insbesondere dürfen von creainni geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der von creainni geschaffenen Werke. Für jede ausserhalb des Auftragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von creainni einzuholen und sie entsprechend zu entschädigen.  

Folgenutzung 
Folgenutzungen und Nutzungen für andere Zwecke, Medien, Produkte, Dienstleistungen und Märkte sind zusätzlich zum für die Erstnutzung von creainni in Rechnung gestellten Honorar zu entschädigen.  

Gewährleistung  
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten, usw.) kann creainni ohne ausdrücklichen Hinweis davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte dritter verletzt werden.  

Haftung  
creainni übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen Dritter. Die Haftung von creainni ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für Datenverluste wird ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des Auftrages gemäss Richtofferte beschränkt.  

Aufbewahren von Unterlagen  
creainni ist verpflichtet, die digitalen Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen, usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung aufzubewahren. Darüber hinaus ist creainni ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten die Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von creainni die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.  

Belegexemplare  
Von allen produzierten Arbeiten (darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen) sind creainni unaufgefordert 5 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. creainni steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.  

Honorar 
Das Auftragsvolumen wird in einer schriftlichen Richtofferte definiert. Unkalkulierbare Arbeiten wie notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben, Korrekturen und Anpassungen der Gestaltung nach der Konzept-/ Entwurfsphase und nicht in der Richtofferte aufgeführte Leistungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben und anhand einer Aufstellung im Stundenansatz verrechnet.  

Fremdkosten  
Fremdkosten wie Bildrechte, Lithografie, Schriften, Textkontrolle sowie Programmier- und Hostingkosten oder Druckkosten sind nicht Bestandteil der Richtofferte.  

Reduktion und Annullierung des Auftrages
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat creainni Anspruch auf das Honorar gemäss geleisteten Stunden.  

Darüber hinaus hat creainni das Recht:
– auf Verrechnung der Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten 
– auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenen Schäden  
– die bisher geleisteten Arbeiten bei Annullierung des Auftrages anderweitig zu verwenden  

Abrechnung 
creainni hat die Abrechnung aufgrund der Richtofferte vorzunehmen.  

Zahlungsbestimmungen  
Zahlungsfrist ist 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat creainni Anspruch auf angemessenen Akontozahlungen.  

Berater- und Vermittlungskommissionen  
Eventuelle Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich creainni. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn creainni ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber in Rechnung stellt.  

Rechtliches  
Anwendbares Recht: Die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und creainni unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von creainni nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Vertrag. Gerichtsstand ist Luzern.